Facebook-Fanpage und Datenschutz: Wie geht es weiter?

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11. September 2019 entschieden, dass Datenschutzbehörden den Betrieb von Facebook-Fanpages untersagen dürfen. Was das Urteil für Caritas-Fanseiten bedeutet – und welche Schritte ihr unbedingt einleiten müsst, erklären wir hier.

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Nicht erst seit dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist klar, dass Betreiber von Fanpages auf Facebook für die Erhebung der Daten der Fanpagebesucher mitverantwortlich gemacht werden können. Das gilt auch für die Facebook-Seiten der Caritas, die dem kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) unterliegen. Leider haben Seitenbetreiber keine Möglichkeit, alle von Facebook gesammelten Daten einzusehen bzw. darüber mitzubestimmen, wie und zu welchem Zweck Facebook Daten von Personen sammelt und speichert, die mit der eigenen Fanpage interagieren. De facto sind Betreiber von Fanseiten auch nur sehr eingeschränkt in der Lage, die Informationspflichten (Datenschutzhinweise) und Betroffenenrechte (Beantwortung von z. B. Löschanfragen) zu erfüllen – und immer auf die Mithilfe von Facebook angewiesen. Genau dieses Missverhältnis machen sich die Aufsichtsbehörden zu eigen.

 

Womit ist zu rechnen?

Den Datenschutz-Aufsichtsbehörden ist die mangelnde Kooperationsbereitschaft von Facebook schon lange eine Dorn im Auge – auch den kirchlichen. Es ist nicht verwunderlich, dass sie seit einiger Zeit versuchen, Druck aufzubauen. Dies geschieht bereits durch den Versand eines Fragenkatalogs zum Einsatz der Facebook-Fanpage an viele ausgewählte Seitenbetreiber. Auch die Diözesan-Datenschutzbeauftragten diverser Bistümer planen derzeit, solche Fragekataloge an kirchliche Seitenbetreiber zu senden. So haben beispielsweise die Diözesan-Datenschutzbeauftragten der Norddeutschen Bistümer im August 2019 auf ihr Vorgehen hingewiesen und den zu erwartenden Fragekatalog veröffentlicht.

Den kompletten Fragekatalog könnt ihr hier downloaden.

Im Wesentlichen geht es den Aufsichtsbehörden darum nachzuweisen, dass Seitenbetreiber keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung von Facebook haben und zu vielen datenschutzrelevanten Fragen ohne das Mitwirken von Facebook keine Antworten geben können. Mit diesem durchaus erheblichen Mangel an Informationen soll in einem nächsten Schritt die Rechtswidrigkeit der Facebook-Fanpages begründet werden. Die Folge: Es drohen Unterlassungsverfügungen der Diözesan-Datenschutzbeauftragten, und die Fanpage muss abgeschaltet werden.

Was ist zu tun, um das Risiko zu minimieren?

Uns bleibt vorerst nur, umfassend und KDG-konform über die Verarbeitung und Nutzung von Daten über die Facebook-Fanpage zu informieren. Dies muss zwingend über eine eigens für die Facebook-Seite erstellte Datenschutzerklärung geschehen. In dieser muss deutlich zum Ausdruck kommen, wie die datenschutzrechtliche Verantwortung zwischen Facebook und Seitenbetreibern aufgeteilt ist – und welche Richtlinien, Nutzungsbestimmungen und Seiten-Insight-Ergänzungen wir als Seitenbetreiber zugestimmt haben. Hierfür hat der Datenschutzbeauftragte des Deutschen Caritasverbandes (DCV) uns eine KDG-konforme Mustererklärung zur Verfügung gestellt, sowie eine Anleitung, wie die Erklärung auf der eigenen Facebook-Fanpage einzubinden ist.


Downloads:

(alle Angaben ohne Gewähr)


Der DCV hat bislang noch keine Aufforderung erhalten, einen Fragebogen auszufüllen oder gar die Facebook-Fanpage abzuschalten. Auf Rat unseres Datenschutzbeauftragten sollte bei einer solchen Aufforderung dringend der zuständige Datenschutzbeauftragte oder Justiziar eingeschaltet und mit der Beantwortung beauftragt werden. Laut Aussage unseres Datenschutzexperten halten sich die Aufsichtsbehörden nach erfolgter Beantwortung der Fragekataloge noch zurück – und sehen derzeit davon ab, Unterlassungsverfügungen zu erlassen. Auf kirchlicher Seite ruft derzeit zudem das Bistum Speyer dazu auf, gemeinsam an Antworten für den Fragekatalog zu arbeiten. Hierfür wurde ein offenes Pad angelegt, das wir gerne auf Anfrage weitergeben. Schreibt uns dazu bitte eine Mail an web@caritas.de mit dem Betreff „Fragenkatalog Pad“.

 

Warum gehen die Aufsichtsbehörden nicht direkt gegen Facebook und die großen Werbetreibenden vor?

Ein direktes juristisches Vorgehen gegen Facebook, ist laut Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts „wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Facebook mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten verbunden.“ Diese Aussage lässt annehmen, dass es für die bescheiden ausgestatteten Datenschutzbehörden aussichtslos ist, gegen den Multimilliarden-Dollar-Konzern mit seiner riesigen Rechtsabteilung direkt vorzugehen. Das gilt wohl auch für mächtige Seitenbetreiber wie Coca-Cola, McDonalds oder VW. Die Behörden gehen daher derzeit andere Wege – bei denen mit deutlich weniger Widerstand zu rechnen ist.

Das Ziel der Datenschützer ist klar: Sie wollen mit den Seitenverboten den Druck auf Facebook erhöhen und den Konzern dazu bewegen, auf die Forderungen nach mehr Transparenz einzugehen. Bevor es jedoch tatsächlich zu Zwangsschließungen von Facebook-Fanseiten kommen kann, muss das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig abgewartet werden. Dorthin hatte das BVerwG den Prozess am 11. September 2019 zurückgewiesen, da die Richter in erster Instanz erst gar nicht prüften, ob Facebook tatsächlich rechtswidrig Daten der Fanpage-Besucher verarbeitet. Experten gehen davon aus, dass das OLG die rechtswidrige Datenverarbeitung bestätigt und somit das Vorgehen des Aufsichtsbehörden gegen Seitenbetreiber endgültig bestätigt.

Mit dem Urteil ist jedoch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu rechnen. In der Folge könnte es – sofern Facebook nicht einlenkt – eine Flut von Unterlassungsverfügungen geben, die dann auch die „wichtigen“ Kunden von Facebook treffen würde. Ob es Facebook darauf ankommen lässt, bleibt abzuwarten.


Ihr habt Fragen zum Datenschutz oder wollt euch gerne direkt mit Kolleg_innen austauschen zum Thema?
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