Welche Fragen habt ihr zum digitalen Datenschutz?

Wenn soziale Einrichtungen soziale Netzwerke nutzen, gibt es viel Unsicherheiten mit dem Datenschutz. Welche Fragen habt ihr?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen gehen täglich mit personenbezogenen und sensiblen Daten um. Datenschutz hat daher seit jeher eine besondere Bedeutung. In sozialen Netzwerken und generell der digitalen Arbeit tun sich jedoch neue Datenschutzanforderungen auf. Online Kanäle – die oft von US-amerikanischen Servern aus betrieben werden – unterliegen teilweise anderen Regeln als die bisherige Kommunikation.

Hier sind Know-how und Kompetenz im Umgang mit sensiblen Daten gefragt. Ein Thema, das vielen sozialen Einrichtungen und Trägern zwar bewusst ist, bei dem es jedoch viele Fragen und Unklarheiten gibt.

„Datenschutz digital” für soziale Einrichtungen

Genau das wollen wir durch unsere Blog-Serie „Datenschutz digital” ändern. In sechs Teilen widmen wir uns den besonderen Anforderungen und Aspekten des Datenschutzes für soziale Einrichtungen. Die Themen sind:

  1. Einsatz sozialer Netzwerke für die Kommunikation sozialer Einrichtungen
  2. Umgang mit Klientendaten in der Kommunikation
  3. Verwendung von Fotos und Videos für die Kommunikation
  4. Kommunikationskanäle für den Austausch mit Klienten
  5. Facebook Messenger und WhatsApp im Fokus
  6. Digitale Speicherung von Klientendaten

Bei all diesen Themen sprechen wir im Vorfeld mit Fachanwälten und bauen die Artikel auf ihren Aussagen und Ratschlägen auf. Juristische Beratung ist bei diesem Thema unverzichtbar und sollte auch in der Praxis sozialer Einrichtungen standardmäßig eingeholt werden.

Welche Fragen habt ihr?

Mit unserer Blog-Serie wollen wir sozialen Einrichtungen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst praxisnahe Informationen und Tipps rund um den Datenschutz zu vermitteln.

Um dieses Ziel optimal zu erreichen, brauchen wir eure Fragen.

  • Welche Aspekte interessieren euch konkret?
  • Welche Situationen und Probleme sind in eurer Praxis bereits aufgetreten?
  • Mit welchen Fragestellungen habt ihr zu tun?
  • Wo besteht aus eurer Sicht noch Aufklärungsbedarf?

Wir freuen uns, wenn ihr eure Fragen als Kommentar unter diesen Blog-Artikel packt. Gerne könnt ihr uns auch eine Mail senden an web@caritas.de. Wir nehmen sie dann mit in die Gespräche mit den Fachanwälten und werden sie in die Blog-Serie einfließen lassen.

Zum Autor: Christian Müller ist Kommunikationsberater aus Stuttgart. Als Sozialpädagoge hat er mit Menschen mit einer Behinderung, älteren Menschen, im Hospizbereich und in der Erwachsenenbildung gearbeitet.

Über diese Serie:

Datenschutz digital

Christian Müller von sozial-pr.net

Christian Müller von sozial-pr.net

Ideengeber und Autor der Serie ist Christian Müller. Der Kommunikationsberater und studierte Sozialarbeiter aus Stuttgart hat dafür mit den Medienfachanwälten Thomas Schwenke, Christian Solmecke und Astrid Christofori gesprochen.

Alle Tipps und Hinweise basieren auf deren fachlichen Rat und spiegeln den Stand im November/Dezember 2016 wieder. Auch Müllers eigene Erfahrung aus der Umsetzung entsprechender Kommunikationsprojekte fließt mit ein. Dennoch kann, soll, darf und will diese Serie keine Rechtsberatung ersetzen. Wenn sie verbindliche Aussagen zu konkreten Projekten benötigen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt und/oder Datenschutzbeauftragten ihrer Wahl.

In weiteren Teilen der Serie „Datenschutz digital“ geht es um diese Themen:

Gerne nehmen wir Ihre Fragen zu diesen – und anderen – Aspekten des Datenschutzes in den sozialen Netzwerken auf. Auch weitere Beiträge – basierend auf Ihren Fragen – sind möglich. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

11 Comments

  1. Die Sozialarbeiter*innen benutzen WhatsApp regelmäßig zum Austausch mit Klienten, da für diese keine andere Kommunikationsplattform besteht. Die Kontaktdaten der Klienten sind darauf, diese haben sich ja aber über die Einverständniserklärung schon für den Austausch der Daten mit Facebook entschieden. Sollte eine zusätzliche Einverständniserklärung in Papierform in dr Klientenakte liegen? Sollte auf Diensthandys WhatsApp verboten werden?
    Gibt es generelle Möglichkeiten, die Daten auf dem Handy auf die Kontaktdaten der Menschen zu beschränken, die den Nutzungsbedingungen von WhatsApp zugestimmt haben?

    1. Hallo Uta,

      danke für die Fragen, ich nehme sie gerne mit in die Gespräche und lasse sie in die Artikel einfließen. Zu deiner letzten Frage: Ich habe zwei Adressbücher auf dem Smartphone. Das eine synct mit Google und beinhaltet alle Daten von Kontakten, die online affin sind. Hier hat WhatsApp Zugriff. Das andere liegt lokal auf der SIM-Karte, hierauf erhält WhatsApp keinen Zugriff.

      Hilft dir das?

      Gruß,
      Christian

      1. Geht es hier um Android oder iOS? Ist da wirklich so eine klare Trennung möglich?

        Bzgl. der Artikelserie wäre meine These, dass die Trennung von Dienst-Smartphone und Privat-Smartphone unausweichlich ist. Jede installierte App, mit der man nur mal ein Fotofilter anwenden wollte oder ein Spiel spielen wollte, kann die kompletten Kontakte und andere Daten abfischen im schlimmsten Fall. Fälle gibt bzw. gab es da ja genug. Zusätzlich kann jede Webseite, die man mit der Browser-App besucht, manipuliert sein.

        Eigentlich müssten sich die Träger der Sozialen Arbeit mal zusammentun, ordentlich Geld in die Hand nehmen und z.B. ein abgesichertes Android-Betriebssystem entwickeln, mit dem die Dienst-Smartphones ihrer Mitarbeitenden geschützt sind (siehe z.B. https://www.kuketz-blog.de/copperhead-os-sicheres-open-source-android/)
        Wobei dann immer noch die Geräte der Klienten als Herausforderung bestehen würden. Theoretisch(!) müsste man auch den Klienten ein abgesichertes Smartphone zur Verfügung stellen, wenn man es wirklich ernst mit dem Schutz der Klientendaten meint.

        Eine mögliche Vision hierbei wäre, dass eben auch spezielle Apps entwickelt werden könnten für den Einsatz in der Sozialen Arbeit (Derzeit könnte man diese zwar entwickeln, aber ein Schutz, dass andere Apps durch Screenshots die Daten abfischen, kann man nicht gewährleisten).

        Wäre dann auch quasi meine Frage für die Serie: Geht es ohne die Trennung? Was wäre eine große Vision, wie man dem Problem nachhaltig entgegnen könnte? (Im Gegensatz zu den kleinen Schritten wie sichere Messenger nutzen, Emails verschlüsseln usw., die – zumindest derzeit – ebenso wichtig sind)

        1. Hallo Matthias,

          erstmal danke für deinen ausführlichen Kommentar. Ich kann dir nicht versprechen, dass wir die große Frage darin befriedigend beantworten können, aber ich nehme sie mit.

          Zu deiner Frage: Ja, eine solche Trennung ist – mit technischem Aufwand – möglich. Grob gesagt werden dabei zwei verschiedene Bereiche auf dem Smartphone geschaffen, einer privat, einer beruflich, die technisch getrennt werden.

          In der Praxis ist es für Soziale Einrichtungen meiner Erfahrung nach jedoch sehr viel sinnvoller, günstiger und praktischer, Dienst-Smartphones anzuschaffen. Einfach auch, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann wirklich Feierabend machen und die Geräte separat gesichert und organisiert werden können.

          Hilft dir das erstmal?

          Gruß,
          Christian

        2. Ja … wenn es „wirklich sicher“ sein soll, dann helfen nur aufwendige, neue Konzepte.
          Etwas kleiner: statt What’s APP nen Messenger benutzen, der wirklich von Ende zu ende verschlüsselt. Zum Beispiel Signal. Dann wäre ein kleiner Teil: belauschen der Inhalte auf dem Übertragungsweg, erledigt.
          Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
          In der ambulanten Altenpflege ist es selbstverständlich, dass Diensthandys verteilt werden. Und es ist den Mitarbeiteneden nicht elaubt, selbst Software zu installieren … was ohne RootPasswort auch nicht ganz einfach ist.

  2. Hallo, ich habe zwei Fragen
    1. Welchen Messenger kann man Bedenkenlos dienstlich verwenden, sowohl unter Kollegen als auch im Klientenkontakt?
    2. Ich überlege aktuell ob im dienstlichen miteinander Videokonferenzen eingeführt werden könnten. Kann man dafür Skype nutzen, oder gibt es da auch Datenschutz rechtliche Bedenken?

    Vielen Dank für den Blog, auf diese Inhalte warte ich schon lange.
    Gruß Jürgen Caritas

  3. Hallo!
    Wir sind ein Familienunterstützender Dienst und unsere Mitarbeiter sind nur im Rahmen der Aufwandsentschädigung unterwegs. Wir bieten Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Menschen mit Behinderung an. Um besser und schneller mit den Mitarbeitern kommunizieren zu können haben wir eine große whatsapp Gruppe gegründet. Hier können wir schnell schreiben, bei welcher Veranstaltungen wir noch Betreuer suchen, wer, welches Auto nehmen kann, ob ein Auto in der Werkstatt ist und, und, und….
    Es geht also um logistische und organisatorische Infos, die wir schnell an den richtigen Mitarbeiter bringen müssen. Natürlich alles ohne die Namen der Teilnehmer, Kunden zu nennen.
    Ist dies eine gewerbliche Nutzung von whats app? Die ist ja angeblich verboten, also müssen wir uns eine „werbelastige“ Chat Möglichkeit suchen? Wenn ja, was würden sie uns raten?
    Whats app ist natürlich bei unseren überwiegend jungen Mitarbeitern ( ca. 120 über 18 jährige Schüler, Studenten, Azubis usw. ) besonders beliebt und immer vorhanden!
    Vielleicht können sie uns helfen.

  4. eGK
    Die elektronische Gesundheitskarte mit eRezepten kommt … irgendwann.
    Wie kann es Datensicher klappen, dass Pflegekräfte für mobilitätseingeschänkte Klient*innen Rezepte beim Doc anfordern und einlösen und zum Pat. schaffen.
    Und … das ein Mensch die eGK von einer Station zur nächsten trägt, wäre mit ganz erheblichen Mehrkosten verbunden …

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